Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Alle Aufträge werden nur aufgrund unserer nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns angenommen und ausgeführt. Das gilt auch bei telefonischen Bestellungen. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen, sie haben für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit. Mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer die Verkaufs- und Lieferbedingungen der A-JOINT GmbH noch einmal an, soweit diese Bedingungen nicht schon vorher vereinbart sind.
- 2 Angebot/Bestellungen – Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die A-JOINT GmbH, welche auch gemeinsam mit Rechnungsstellung oder Lieferung erfolgen kann.
2.2 Aufträge, die Vertreter für uns entgegennehmen, werden, unbeschadet der Verpflichtung für den Besteller, für uns mit der Annahmeerklärung oder Ausführung durch uns verbindlich. Zusicherungen, Anerkenntnisse, Nebenabreden u. ä. die von Vertretern oder von Betriebsangehörigen erklärt werden, sind nur wirksam, wenn der Betreffende eine spezielle Vollmacht hierzu vorlegt oder aber die entsprechende Erklärung von uns schriftlich bestätigt wird.
2.3 Der Käufer ist zwei Wochen an seine Bestellung gebunden.
2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer schriftlichen Zustimmung.
- 3 Preise – Zahlungsbedingungen
3.1 Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, so gelten unsere Preise „ab Lager“. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; wir weisen sie in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert aus.
3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln zu den Folgen des Zahlungsverzugs. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- 4 Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vorherige Klärung aller technischen Fragen voraus. Bei bestätigten Lieferterminen handelt es sich um annähernde Abgangstermine für die Ware, die nach Möglichkeit eingehalten werden.
4.2 Sofern wir vereinbarte Termine mangels Selbstbelieferung nicht erfüllen können, verlängern sich die Termine zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist entsprechend, vorausgesetzt, dass (i) wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen und (ii) wir mit dem jeweiligen Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Seiten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten.
den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung beauftragten Person übergeben hat, spätestens jedoch ab Verlassen des Lagerortes. Das gilt auch, wenn der Kunde besondere Versandanweisungen gegeben hat. Teillieferungen sind zulässig. Wenn die bestellte Menge deshalb nicht genau eingehalten werden kann, weil sie den Mengeneinheiten unserer Normalgebinde nicht entspricht, gilt die daraus herrührende mengenmäßige Abweichung als genehmigt.
5.2 Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
- 6 Mängelhaftung
6.1 Die richtige Anwendung unserer Ware unterliegt nicht unserer Kontrolle. Für die Güte übernehmen wir nur im Rahmen der Anwendungsvorschriften Gewähr. Haftung für Folgen unsachgemäßer Verarbeitung ist ausgeschlossen.
6.2 Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster, es sei denn, dass wir über die Übereinstimmung schriftlich zusichern. Entsprechendes gilt für Analysenangaben.
6.3 Mängelrügen sind schriftlich innerhalb fünf Tagen nach Wareneingang zu erheben. Eine Mängelrüge verfällt, wenn die Verarbeitung nicht sofort bei Feststellung des Mangels eingestellt wird. Qualitätsbeanstandungen durch den Käufer muss ein Muster/Probe beigefügt werden. Liegt ein Sachmangel vor, so leistet der Verkäufer Ersatz in mangelfreier Ware. Farbabweichungen stellen keinen Sachmangel dar. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, so kann der Käufer mindern. Wandlung ist nur möglich, wenn die Ware unbrauchbar ist. Alle weiteren Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz evtl. Folgeschadens sind ausgeschlossen, es sei denn, dass auf Seiten des Verkäufers Vorsatz liegt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers sind in der Höhe nach auf den Geldbetrag beschränkt, der auf die verbrauchten Warenmengen entfällt bzw. ihr gleichkommt.
6.4 Wenn der Verkäufer eine Mängelrüge schriftlich zurückgewiesen hat, ist die gerichtliche Geltendmachung des Mangels durch den Käufer nach Ablauf von einem Monat ausgeschlossen. Die Klage muss innerhalb einer Frist zugestellt sein. Mangelermittlungskosten bei unbegründeten Mängelrügen werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
6.5 Soweit von dem Verkäufer anwendungstechnische Beratung oder Richtrezepturen bzw. Gebrauchsanweisungen gegeben werden, erfolgen diese Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung für dabei unterlaufendes leichtes Verschulden wird ausgeschlossen. Eine Haftung für grobes Verschulden beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Erteilung der Auskunft voraussehbaren Schaden.
6.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.7 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.8 Soweit dem Kunden im übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.9 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.10 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
7.2 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort- Salvatorische Klausel
9.1 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Sitz des Verkäufers in D-53894 Mechernich vereinbart.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Lager der Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten.
9.4 Im Falle der gänzlichen oder teilweisen Unwirksamkeit oder Nichtigkeit dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bedingung eine andere wirksame Regelung schriftlich vereinbaren, die dieser wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
Mechernich, 01. Februar 2022